Mietnebenkostenabrechnungen

Viele Vermieter vereinbaren leider immer noch eine pauschale Abrechnung der Mietnebenkosten. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass jedes Jahr die Nebenkosten weiter ansteigen, sei es die Versicherungsprämie, die Heizungswartung oder sonstiges. Es ist also keine gute Idee, wenn man mit seinen neuen Mietern eine pauschale Nebenkostenabrechnung vereinbart. Im Nachhinein kann man diese Abrechnungsweise leider nicht mehr anpassen und man erwirtschaftet so nur Mietverluste, da man die gestiegenen Nebenkosten von der Grundmiete abziehen muss.

Mietnebenkostenabrechnung sind binnen eines Jahres nach dem Ablauf des Abrechnungsjahres zu erstellen und dem Mieter auszuhändigen, d.h. Mietnebenkostenabrechnungen für 2023 können nur bis zum 31.12.2024 erstellt und überreicht werden. Wird diese Frist überschritten, haben Sie als Vermieter keine Ansprüche mehr auf die Nachzahlungen Ihrer Mieter. Der Mieter kann allerdings beim Vermieter etwaiges Guthaben auch noch nach der Frist anfordern.

Ich erstelle Ihnen unkompliziert Ihre Mietnebenkostenabrechnungen. Sollte Ihnen mein Angebot zusagen, so stelle ich Ihnen eine Liste zur Verfügung, welche Belege ich von Ihnen zur Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung benötige. Die Belege können Sie mir gerne eingescannt per E-Mail, abfotografiert per WhatsApp oder postalisch im Original oder in Kopie zur Verfügung stellen. Etwaige Originale erhalten Sie selbstverständlich postalisch zurück. Sollten Sie mir keine Belege aushändigen wollen, so können Sie mir auch gerne die Werte zukommen lassen.

Anschließend ermittel ich, anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Flächenangaben Ihrer Immobilie oder anderer vereinbarter Verteilerschlüssel, die weiterzuberechnenden Mietnebenkosten. Sie können entscheiden, ob Sie die Abrechnung in Form eines Briefes oder lediglich als Kalkulation zur Verfügung gestellt bekommen möchten, ob Sie die Abrechnungen per E-Mail zum Selbstausdrucken oder postalisch zu Ihnen nach Hause oder direkt an Ihre Mieter geschickt bekommen möchten – GANZ NACH IHREN WÜNSCHEN.

Darüber hinaus erstelle ich auch die Verbrauchkostenabrechnung für Gas, Strom und Wasser. Hier sind selbstverständlich geeichte Zwischenzähler für Wärme und Wasser notwendig, um den tatsächlichen Verbrauch ermitteln zu können. Falls Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne. Sollte es keine Zwischenzähler geben, kann man sich auch vorläufig auf die Fläche berufen, sollte aber kurzfristig Zähler einbauen lassen.

Erstellung von Mietverträgen

Sie möchten Ihre Wohnung oder Immobilie neu vermieten und wollen alles richtig machen? Ich sende Ihnen einen Fragebogen zu, den Sie mir ausgefüllt zurückschicken. Anhand dieser Angaben erstelle ich Ihnen einen rechtssicheren Mietvertrag, der u.a. bereits Mietanpassungen, Nebenkostenabrechnungen, Verteilerschlüssel oder sonstige, Ihre individuellen Eintragungen enthält.

Schriftverkehr

Sie haben festgestellt, dass Ihr Mieter nicht alle Mieten gezahlt hat oder dass die Nachzahlung aus der letzten Nebenkostenabrechnung nicht gezahlt wird? Sie möchten die Miete erhöhen und wissen nicht wie es rechtssicher geht?

Andere Anliegen

Sie haben ein anderes Anliegen rund um Ihre Immobilie? Fragen Sie gerne danach, evtl. kann ich Ihnen auch dabei helfen.